Arbeitszeugnisse für Unternehmen  

Für Unternehmen ist die Ausstellung von Arbeitszeugnissen eine Pflicht, die die oftmals knappen Ressourcen im Personalbereich belastet. Oftmals wird diese Aufgabe an die Führungskräfte der Fachbereiche delegiert. Naturgemäß sind die Anforderungen an ein korrektes Arbeitszeugnis nicht immer erfüllt. Eine Möglichkeit, sich des Zeugnissschreibens zu entledigen, ist, die Aufgabe der/dem scheidenden Mitarbeiterin/Mitarbeiter zu übertragen. Auch besteht das Risiko, dass das Zeugnis Aussagen enthält, die nicht förderlich sind.  

Für beide Seiten, Unternehmen wie auch Mitarbeiterin/Mitarbeite, ein eher unbefriedigendes Ergebnis. 

Im Rahmen der Personalsuche sind glaubwürdige und verlässliche Informationen bezüglich der Eignung und Qualifikation des Bewerbers unabdingbare Voraussetzung, um die offene Position optimal zu besetzen. Zwei Dinge sind hierbei alles andere als hilfreich. Zum einen das „Gefälligkeitszeugnis“, das unberechtigterweise Qualifikationen des Bewerbers hervorhebt, die jeglicher Substanz entbehren und auf der anderen Seite das zu knapp verfasste Zeugnis, das nur mangelnd Aufschluss über die Eignung ablegt. 

Wir haben uns dieser „Thematik“ angenommen und entwerfen Ihnen auf Wunsch ein individuell auf die Qualifikation und Leistung des scheidenden Mitarbeiters verfasstes Arbeitszeugnis.